Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Speisekarte soll für jeden Gast funktionieren – auch für Gäste, die einen Screenreader nutzen, mit der Tastatur navigieren oder größere Schrift brauchen. Diese Erklärung beschreibt, wie wir das angehen, wo unsere Verantwortung endet und Ihre beginnt und wie Sie uns mitteilen, wenn etwas nicht funktioniert.
Unser Anspruch
MenuOnGo setzt sich dafür ein, dass seine Website und seine Speisekarten-Technologie von möglichst vielen Menschen genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen. Wir bauen Barrierefreiheit von Anfang an in unseren Code ein, statt sie nachträglich hinzuzufügen.
Der Standard, an dem wir uns orientieren
Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA an. Auf diesen Kriterien beruht auch die europäische Norm EN 301 549.
Konformitätsstatus: teilweise konform. Einige Inhalte erfüllen den Standard noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran, diese Lücken zu schließen, und sagen das offen, statt mehr zu behaupten, als wir belegen können.
Geltungsbereich dieser Erklärung
- Unsere öffentliche Website menuongo.com.
- Die Vorlagen und die Technologie, mit denen wir Veröffentlichte Speisekarten in den Tarifen Pro und Full Service anzeigen. Wir bezeichnen sie als ADA-ready.
Nicht erfasst sind die Inhalte, die Betriebe ihren Speisekarten hinzufügen, Speisekarten im Free-Tarif sowie Websites und Dienste Dritter – siehe unten.
Veröffentlichte Speisekarten liegen in der Verantwortung des Betriebs
Jede Veröffentlichte Speisekarte gehört dem Betrieb, der sie veröffentlicht. Der Betrieb wählt Fotos, Videos und Aktionen aus und lädt sie hoch; er schreibt, bearbeitet oder übernimmt die Beschreibungen – auch KI-Vorschläge; er gibt die Übersetzungen frei und legt Preise, Allergeninformationen, Farben, Schriften und Layout fest. In Pro und Full Service stellen wir ADA-ready-Vorlagen bereit, können aber nicht sehen oder prüfen, was jeder Betrieb darin einfügt. Die Barrierefreiheit einer Veröffentlichten Speisekarte liegt allein in der Verantwortung des Betriebs (Nutzungsvertrag, Ziffer 12.3).
Speisekarten im Free-Tarif sind nicht ADA-ready. Sie zeigen Werbung. Außerhalb der Türkei stammt diese Werbung von einem Werbenetzwerk eines Dritten, das wir nicht kontrollieren und das Barrierefreiheitsstandards möglicherweise nicht erfüllt; in der Türkei wird nur eigene Werbung von MenuOnGo gezeigt.
Was wir tun
- Speisekarten werden als echter Text ausgeliefert, nicht als Textbilder, mit einer sauberen Überschriftenstruktur.
- Jedes interaktive Element ist per Tastatur erreichbar und bedienbar und für Screenreader beschriftet.
- Unsere Standard-Designs sind auf gut lesbaren Farbkontrast ausgelegt; Text lässt sich vergrößern, ohne dass das Layout bricht.
- Seiten geben ihre Sprache an, damit Screenreader jede Übersetzung richtig aussprechen.
- Unsere Vorlagen haben keine Zeitlimits, keinen automatisch abgespielten Ton und keine blinkenden Inhalte.
- Werbung auf Speisekarten im Free-Tarif ist klar gekennzeichnet; Werbung, die über dem Speisekarteninhalt erscheint, kann geschlossen werden.
- Video und Animation auf unserer Website: Animationen, die von selbst ablaufen, lassen sich mit der Schaltfläche „Animationen anhalten" oben und unten auf jeder Seite stoppen. Ist auf Ihrem Gerät „Bewegung reduzieren" eingestellt, werden Videos nicht abgespielt und es wird ein Standbild gezeigt. Videos, die von selbst starten, sind immer stumm, und was ein Video zeigt, steht auch als Text daneben.
- Anleitungsvideos: Zu jedem Anleitungsvideo gibt es auf unserer Website eine vollständige schriftliche Schritt-für-Schritt-Anleitung in derselben Sprache, die alles abdeckt, was das Video zeigt. Das Video ist eine visuelle Fassung dieser Schritte und als solche gekennzeichnet, sodass Sie das Video – oder seinen Ton – nie brauchen, um der Anleitung zu folgen. Jedes Video läuft auf einer eigenen Seite in unserem Hilfe-Center, verlinkt aus seiner Anleitung, und startet nie von selbst. Seine Untertitel sind Teil des Bildes.
- Videos mit Ton auf unseren eigenen Seiten starten nie von selbst.
- Der Support erfolgt schriftlich (Chat und E-Mail), was für viele gehörlose und schwerhörige Menschen gut funktioniert.
- Vor größeren Releases testen wir mit automatischen Werkzeugen und von Hand – mit Screenreadern auf Desktop und Mobilgeräten und mit reiner Tastaturnavigation.
- Wir verwenden keine Barrierefreiheits-„Overlays". Wir beheben Probleme in unserem Code.
Bekannte Einschränkungen
- Inhalte der Betriebe: Fotos ohne Textbeschreibung, Videos oder Animationen ohne Untertitel oder mit Blinkeffekten, Text in Bildern oder eigene Farben mit geringem Kontrast.
- Werbung auf Speisekarten im Free-Tarif außerhalb der Türkei: wird von einem Dritten geliefert und liegt außerhalb unserer Kontrolle.
- Player der Anleitungsvideos: Er stammt von unserem Videoanbieter bunny.net und liegt außerhalb unserer Kontrolle. Die Untertitel sind Teil des Bildes; sie lassen sich weder ausschalten noch vergrößern, und Screenreader können sie nicht vorlesen. Die schriftliche Anleitung neben jedem Video auf unserer Website ist immer die vollständige Fassung.
- Druckdateien: Zum Drucken erzeugte PDF- und Bilddateien sind für den Druck gestaltet, nicht für Screenreader.
- Komponenten Dritter: Die Zahlungsseite unseres Zahlungsanbieters, der Cookie-Einwilligungshinweis und das Support-Chatfenster werden von Dritten bereitgestellt. Wir wählen Anbieter, die Barrierefreiheit unterstützen, kontrollieren ihre Oberflächen aber nicht.
- Links und eingebettete Inhalte Dritter: Lieferplattformen, Karten, Bewertungsportale und Social-Media-Profile, auf die eine Speisekarte verlinkt, haben ihre eigene Barrierefreiheit.
Problem melden oder anderes Format anfordern
Wenn auf unserer Website oder auf einer von uns gehosteten Speisekarte etwas für Sie nicht funktioniert, sagen Sie es uns – und wenn Sie eine Speisekarte nicht lesen können, arbeiten wir mit dem Betrieb daran, Ihnen die Informationen auf anderem Weg zu geben. Auf Anfrage stellen wir auch unsere Rechtstexte in einem anderen Format bereit.
- Chat: Nutzen Sie die Chat-Schaltfläche auf dieser Website.
- E-Mail: info@menuongo.com
Bitte nennen Sie die Adresse der Seite oder Speisekarte und beschreiben Sie das Problem kurz. Wir antworten innerhalb von zwei Tagen während unserer Supportzeiten (täglich 9:00–18:00 Uhr).
Für Betriebe: So bleibt Ihre Speisekarte barrierefrei
- Achten Sie auf starken Kontrast zwischen Text und Hintergrund – dunkel auf hell funktioniert am besten.
- Setzen Sie nie Text in ein Bild; schreiben Sie ihn als Text.
- Beschreiben Sie jedes Gericht mit Worten, nicht nur mit einem Foto, und versehen Sie Videos mit Untertiteln.
- Halten Sie Videos und Animationen kurz, vermeiden Sie Blinkeffekte und stellen Sie keine Information nur in ein Video.
- Lassen Sie Bedeutung nie allein durch Farbe tragen – schreiben Sie „scharf" oder „vegan", statt es nur einzufärben.
Das Rechtliche, kurz
Diese Erklärung beschreibt unseren Ansatz. Sie ist keine Garantie und keine Zertifizierung, dass eine Speisekarte, eine Website oder ein Betrieb die ADA, den European Accessibility Act oder ein anderes Gesetz erfüllt. Maßgeblich sind die Bedingungen in Ziffer 12 unseres Nutzungsvertrags. Wir überprüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich.