Digitale Speisekarte und DSGVO: Was Gastronomen wissen sollten
Viele Gäste haben den QR-Code im Restaurant zuerst in einer ganz anderen Rolle kennengelernt. Zwischen 2020 und 2022 hieß Scannen am Tisch in vielen Bundesländern: Name, Telefonnummer und Uhrzeit hinterlassen, damit das Gesundheitsamt Kontakte nachverfolgen kann.
Diese Zeit ist vorbei, das Gefühl ist geblieben. Ein Code auf dem Tisch weckt bei manchen Gästen noch heute die Erwartung, gleich etwas preisgeben zu müssen. Für eine Speisekarte ist das genau die falsche Assoziation. Sie braucht von Ihren Gästen nichts.

Zwei Regeln, die Sie kennen sollten
Die DSGVO verlangt Datensparsamkeit. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Datenschutz-Grundverordnung dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, soweit es für den Zweck nötig ist. Der Zweck einer Speisekarte ist, dass ein Gast lesen kann, was es gibt. Dafür sind weder Name noch E-Mail-Adresse noch ein Konto nötig.
Das TDDDG regelt Cookies und Ähnliches. Nach § 25 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Gerät eines Nutzers oder der Zugriff darauf nur mit Einwilligung zulässig. Ausgenommen ist, was für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Daraus kommt das Cookie-Banner: Es ist immer dann nötig, wenn eine Seite mehr setzt oder ausliest, als für ihre Funktion zwingend gebraucht wird, zum Beispiel für Werbung oder Reichweitenmessung mit Kennungen.
Für Ihre Karte heißt das: Je weniger sie im Hintergrund tut, desto weniger muss Ihr Gast wegklicken.
Wo digitale Karten unnötig Daten sammeln
Nicht jede QR-Karte ist schlank gebaut. Typische Stellen, an denen Daten anfallen, die für das Lesen einer Karte nicht nötig wären:
- Pflicht-Anmeldung oder ein Formular vor der Karte.
- Bestell- und Bezahlfunktionen, die Kontaktdaten, Adressen oder Zahlungsdaten verlangen.
- Tracking-Pixel und Analyse-Werkzeuge, die Besucher über Seiten hinweg wiedererkennen.
- Werbenetzwerke, die für personalisierte Anzeigen Kennungen nutzen.
- Externe Inhalte wie eingebettete Karten oder Videos, die beim Laden Verbindungen zu Dritten aufbauen.
Nichts davon ist automatisch verboten. Aber alles davon braucht eine Rechtsgrundlage, oft eine Einwilligung, und eine verständliche Datenschutzerklärung. Und alles davon macht den ersten Moment am Tisch schwerer.
Wer ist verantwortlich?
Wenn Sie auf Ihrer Website oder in Ihrem Lokal eine digitale Karte einsetzen, sollten Sie wissen, welche Daten dabei verarbeitet werden und von wem. Fragen Sie Ihren Anbieter konkret: Welche Cookies oder vergleichbaren Techniken werden gesetzt? Werden Daten an Dritte übermittelt? Gibt es Werbung, und wer spielt sie aus? Wo stehen die Server? Ein seriöser Anbieter beantwortet das schriftlich und in Klartext. Wo Sie selbst als Verantwortlicher gelten, gehört ein Hinweis auf die Karte in Ihre Datenschutzerklärung.

Die einfachste Lösung: eine Karte, die nichts verlangt
Am wenigsten Datenschutzfragen hat eine Karte, die nichts weiter tut, als eine Karte zu sein. Keine Anmeldung, keine Bestellung, keine Bezahlung. Bestellen und kassieren bleiben, wo sie hingehören: beim Service und an Ihrer Kasse.
Genau so ist MenuOnGo gebaut. Es ist eine reine Speisekartenanzeige, ganz bewusst: Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern Ihrer Gäste werden nie erhoben. Die Besucherstatistik im Pro-Tarif zählt Kartenaufrufe serverseitig, ohne Cookies und ohne Tracking-Kennungen, Sie sehen also, wie oft und über welchen Weg Ihre Karte geöffnet wurde, ohne jemandem hinterherzulaufen. Ehrlich dazu: Im kostenlosen Tarif kann auf der Karte gekennzeichnete Werbung erscheinen, und dann gelten für die Werbung die Regeln zur Einwilligung. Mit Pro sehen Ihre Gäste weder Werbung noch Cookie-Banner. Testen Sie Pro 30 Tage gratis, ohne Kreditkarte.
Was ein Gast beim Scannen erwartet und was er bekommen sollte
Ein Gast, der scannt und sofort gutes Essen klar präsentiert sieht, hat einen besseren ersten Eindruck als einer, der zuerst ein Banner wegklicken oder ein Formular ausfüllen muss. Datenschutz ist hier kein Hindernis für ein gutes Erlebnis, sondern Teil davon.
Machen Sie einmal im Quartal den Selbsttest: Scannen Sie Ihren eigenen Code mit dem Handy, ohne WLAN, wie ein Gast. Erscheint ein Banner? Wird eine App, eine Anmeldung oder eine Telefonnummer verlangt? Lädt die Karte schnell? Was Sie dabei stört, stört Ihre Gäste auch. Und ein kurzer Satz auf dem Tischaufsteller, etwa „Karte ohne App und ohne Anmeldung“, nimmt skeptischen Gästen die Sorge, bevor sie scannen.

Datenschutz bei digitalen Karten auf einen Blick
| Funktion | Personenbezogene Daten? | Einwilligung meist nötig? |
|---|---|---|
| Reine Kartenanzeige ohne Tracking | in der Regel keine Gästedaten | nein |
| Statistik ohne Cookies und ohne Kennungen | keine Wiedererkennung einzelner Gäste | in der Regel nein |
| Analyse mit Cookies oder Kennungen | ja | ja, nach § 25 TDDDG |
| Personalisierte Werbung | ja | ja |
| Anmeldung oder Kontaktformular vor der Karte | ja | Rechtsgrundlage und Information nötig |
| Bestellung und Bezahlung über die Karte | ja, inkl. Zahlungsdaten | Rechtsgrundlage, Informationspflichten, Sicherheit |
Häufige Fragen
Braucht eine digitale Speisekarte ein Cookie-Banner? Nur wenn sie auf dem Gerät des Gastes mehr speichert oder ausliest, als für die Anzeige unbedingt nötig ist, etwa für Werbung oder Analyse mit Kennungen. So regelt es § 25 TDDDG. Eine schlanke Karte ohne solche Techniken kommt ohne Banner aus.
Darf ich Gäste vor dem Öffnen der Karte nach ihrer E-Mail-Adresse fragen? Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit in Art. 5 DSGVO sollte eine Speisekarte keine Daten verlangen, die zum Lesen nicht nötig sind. Wer trotzdem Daten erhebt, braucht eine Rechtsgrundlage und muss transparent informieren.
Muss ich die digitale Karte in meiner Datenschutzerklärung erwähnen? Wenn über die Karte Daten verarbeitet werden, für die Sie verantwortlich sind, ja. Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich, welche Daten anfallen, und lassen Sie die Datenschutzerklärung im Zweifel fachlich prüfen.
Erfasst eine QR-Speisekarte die Daten meiner Gäste? Das hängt vom Anbieter ab. Reine Anzeige-Karten ohne Anmeldung, Bestellung und Tracking erheben in der Regel keine Gästedaten. Karten mit Bestell- und Bezahlfunktion verarbeiten dagegen zwangsläufig personenbezogene Daten.
Ist eine Besucherstatistik ohne Cookies möglich? Ja. Aufrufe lassen sich serverseitig zählen, ohne Cookies zu setzen und ohne einzelne Gäste wiederzuerkennen. So sehen Sie, wie oft die Karte genutzt wird, ohne Daten über Personen zu sammeln.
Quellen: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 5 (EUR-Lex); Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 (gesetze-im-internet.de). Bilder: Pexels (frei verwendbar). Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
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