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Barrierefreie Speisekarte: Was das BFSG für Restaurants bedeutet

MenuOnGo Blog · Aktualisiert am

Kaum ein Gesetz hat 2025 so viele Rundmails ausgelöst wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Agenturen warnten vor Abmahnungen, Anbieter versprachen „BFSG-konforme“ Lösungen, und viele Gastronomen fragten sich, ob ihre Speisekarte jetzt ein Rechtsproblem ist.

Die ehrliche Antwort ist unspektakulärer, als viele Rundmails vermuten lassen. Und trotzdem gibt es gute Gründe, die Karte barrierefrei zu machen, die mit dem Gesetz wenig zu tun haben.

Nahaufnahme einer Person, die mit dem Smartphone einen QR-Code scannt

Was das BFSG verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder für Verbraucher erbracht werden. Bei den Dienstleistungen nennt es unter anderem Telekommunikation, Bankdienstleistungen, E-Books und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.

Was damit gemeint ist, definiert § 2 Nr. 26 BFSG: digitale Dienste über Websites und Apps, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers erbracht werden, im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags. Gemeint ist also vor allem der Online-Handel im weiteren Sinn.

Wichtig für die Gastronomie ist außerdem § 3 Abs. 3 BFSG: Die Anforderungen gelten nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt nach § 2 Nr. 17 weniger als zehn Personen und hat einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Und was heißt das für Ihre Speisekarte?

Daraus ergeben sich drei typische Fälle:

  1. Eine reine Speisekarte zum Lesen, ohne Bestellung, Buchung oder Bezahlung, dient in der Regel nicht dem Abschluss eines Vertrags über die Website. Sie dürfte deshalb meist nicht unter die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fallen.
  2. Onlinebestellung, Gutscheinverkauf oder Buchungen mit Vertragsabschluss können dagegen darunter fallen, sofern der Betrieb kein Kleinstunternehmen ist.
  3. Viele Restaurants, Cafés und Imbisse sind Kleinstunternehmen und für Dienstleistungen ohnehin ausgenommen.

Sicher ist das nicht in jedem Einzelfall, die Auslegung entwickelt sich noch. Wenn Sie online verkaufen oder buchen lassen und mehr als neun Beschäftigte haben, lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt

Selbst wenn das Gesetz Ihre Karte nicht erfasst: Ihre Gäste tut es. Ende 2025 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, 9,4 % der Bevölkerung, ein großer Teil davon im höheren Alter (Destatis). Dazu kommen Menschen mit nachlassender Sehkraft, die nie einen Schwerbehindertenausweis beantragen würden, Gäste mit Leseschwäche und alle, die ihre Lesebrille im Auto vergessen haben.

Für sie entscheidet die Karte, ob ein Besuch entspannt beginnt oder mit der Bitte, ob jemand vorlesen kann.

Speisekarte auf einem Marmortisch mit Besteck

Das Problem mit dem PDF

Die verbreitetste Online-Speisekarte ist ein PDF, oft die Druckdatei der Grafikerin oder ein Scan der Papierkarte. Für Screenreader, mit denen blinde und sehbehinderte Menschen das Internet nutzen, sind PDFs schwierig, und ein gescanntes PDF ist praktisch unlesbar: Es enthält keinen Text, sondern ein Bild von Text.

Dazu kommen die bekannten Schwächen auf dem Handy: winzige Schrift, Zoomen, seitliches Scrollen. Was für Menschen mit Sehbehinderung ein Hindernis ist, ist für alle anderen unbequem.

Eine Webseite aus echtem Text kann dagegen vergrößert, vorgelesen und mit der Tastatur bedient werden. Der Maßstab dafür sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte, auf dem in der EU auch die Norm EN 301 549 aufbaut.

Die Karte barrierefrei machen

Genau so ist die Karte von MenuOnGo im Pro-Tarif gebaut: nach WCAG 2.1 Stufe AA, mit echtem Text statt Bildern von Text, sauberen Überschriften, starkem Kontrast als Standard und voller Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader. Eine Zusage zu Ihrer rechtlichen Konformität ist das nicht, und ehrlicherweise gilt für jede Plattform: Für die Inhalte, die Sie selbst einstellen, also Fotos, Videos, Farben und Texte, bleiben Sie verantwortlich. Testen Sie Pro 30 Tage gratis und lassen Sie sich die Karte einmal von Ihrem Handy vorlesen.

Damit Ihre eigenen Inhalte barrierefrei bleiben, reichen ein paar Gewohnheiten:

  • Kontrast hoch halten. Dunkle Schrift auf hellem Grund, keine blassgraue Schrift, kein Text auf unruhigen Fotos.
  • Keine Wörter ins Bild setzen. Was gelesen werden soll, gehört als Text in die Karte.
  • Gerichte in Worten beschreiben, nicht nur mit einem Foto.
  • Videos mit Untertiteln versehen, wenn sie Informationen enthalten.
  • Bedeutung nie nur über Farbe vermitteln. „scharf“ oder „vegan“ ausschreiben, statt es nur rot oder grün einzufärben.

Speisekarte auf einem Ständer am Eingang eines Restaurants

PDF-Karte und Karte als Webseite im Vergleich

Kriterium PDF-Karte Karte als Webseite aus Text
Screenreader schwierig, bei Scans praktisch unmöglich lesbarer Text
Vergrößern auf dem Handy Zoomen, seitliches Scrollen passt sich dem Bildschirm an
Bedienung per Tastatur eingeschränkt möglich, wenn sauber gebaut
Preisänderung neu exportieren und überall hochladen eine Änderung, sofort online
Auffindbarkeit für Suchmaschinen eingeschränkt indexierbarer Text
Druck sehr gut bei Bedarf aus der Webkarte drucken

Häufige Fragen

Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Restaurants? Das BFSG gilt für bestimmte Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen. Eine reine Speisekarte zum Lesen dürfte meist nicht darunter fallen, Onlinebestellung oder -buchung eher schon. Kleinstunternehmen sind für Dienstleistungen ausgenommen.

Was ist ein Kleinstunternehmen nach dem BFSG? Ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gelten die Anforderungen des BFSG nach § 3 Abs. 3 nicht.

Ist eine PDF-Speisekarte barrierefrei? Meistens nicht. Screenreader haben mit PDFs Schwierigkeiten, gescannte PDFs enthalten gar keinen lesbaren Text. Eine Karte als Webseite aus echtem Text ist deutlich zugänglicher.

Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites? Maßgeblich sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Auf ihnen baut in der EU die Norm EN 301 549 auf, auf die sich auch Barrierefreiheitsanforderungen beziehen.

Wie viele Menschen profitieren von einer barrierefreien Speisekarte? Allein rund 7,8 Millionen Menschen in Deutschland waren Ende 2025 schwerbehindert, 9,4 % der Bevölkerung. Dazu kommen viele ältere Gäste mit nachlassender Sehkraft, die von großer Schrift und gutem Kontrast profitieren.


Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 1, 2 und 3 (gesetze-im-internet.de); Statistisches Bundesamt (Destatis), Schwerbehinderte Menschen 2025 (PM 246/2026). Bilder: Pexels (frei verwendbar). Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Lesen Sie in der Pause. Ihre Karte arbeitet weiter.

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